Als Hauptwohnsitz gilt der Lebensmittelpunkt, ist also dort, wo die Person sich überwiegend aufhält.

Auch wenn es für Dich als Quatsch erscheint, ist das gesetzlich so festgelegt.

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Finanzhilfen gibt es da nur durch die Eltern. Die sind in allererster Linie für Deinen Unterhalt zuständig und zwar so lange bis Du die erste Ausbildung abgeschlossen hast.

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Er darf es nicht. Derartige Abfragen werden auch protokolliert.

Aber aus Erfahrung weiß ich, dass sich da leider viele nicht daran halten und solche Abfragen gerne mal aus Eigennutz machen, um was über Verwandte, Bekannte und Nachbarn zu erfahren. Der Mensch ist schließlich von Natur aus neugierig.

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Wenn er eine Geldstrafe wegen der Falschaussage bekommen hat, dann ist die Falschaussage wohl erwiesen.

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Tommy, zieh aus. Damit bist Du niemandem Rechenschaft schuldig und kannst tun und lassen was Du willst.

Als berufstätiger Heizungsbauer dürftest Du auch über das nötige Kleingeld für eine eigene Wohnung verfügen.

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6 Paar Schuhe würde ich bestimmt nicht mitnehmen. Im Notfall könnte man doch vor Ort welche kaufen. 6 kurze Hosen finde ich auch übertrieben.

Wichtiger wäre für mich genügend Unterwäsche.

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Na zum Glück kann sich jeder das kaufen was er für richtig hält.

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Ich kann da leider nichts dazu sagen.

Allerdings steht bei mir diese OP auch an und ich schiebe das schon seit 2 Jahren vor mir her.

Meine Frage an Dich wäre, ob Du nach dieser OP zufrieden mit Deinem Sehvermögen bist? Und wie alt bist Du? Danke, wenn Du mir antwortest.

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Kann ich mich beim Jobcenter melden bzw. wird die Wohnung bezahlt?

Melden kannst Du Dich dort ganz sicher. Das Jobcenter wird Dir dann alles Nötige zu dieser Thematik erklären.

Die wievielte angefangene Ausbildung wäre das denn?

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So eine schriftliche Vereinbarung kann unter Umständen sittenwidrig sein.

Zum Beispiel könnte man den Unterhalt bewusst niedrig halten und dann beim Bezug von Sozialleistungen höhere Ansprüche stellen. Solche Vereinbarungen könnten dann beispielsweise vom Jobcenter angefochten werden.

Ob die Mutter selbst diese Vereinbarung widerrufen könnte? Es käme vielleicht auf den genauen Wortlaut an. Die Mutter mit Kind könnte dies vielleicht aufgrund einer finanziellen Notlage dürfen, so dass die auf den Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle bestehen muss.

Sollte einer der Fälle eintreten, kann sich der Vater ja anwaltlich beraten lassen.

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"Vergessen" tun es leider viele Fahrgäste, das Ticket zu entwerten, ganz besonders wenn es sich nur im eine oder zwei Haltestellen handelt.

Ich will Dir keinesfalls unterstellen, dass Du zu diesen Menschen gehörst.

Das erhöhte Beförderungsentgelt ist rechtmäßig, da Du ohne ein gültiges Ticket unterwegs warst. Ein Ticket idt stets bri Fahrtantritt, also bei Einstieg in die Bahn, zu entwerten.

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So lange noch kein neuer Mietvertrag mit einem Nachmieter zustande gekommen ist, bist Du an den Mietvertrag gebunden.

Es ist egal, ob ein potentieller Nachmieter abgesprungen ist oder ob der Vermieter einen Nachmieter nicht akzeptiert.

Der Vermieter wird Dir sicherlich nur gesagt haben, dass Du aus dem Mietvertrag vorzeitig rauskommst, wenn er mit einem Nachmieter einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Und das ist hier leider nicht der Fall und deshalb bist Du (noch) an den Mietvertrag gebunden.

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