Strafzumessung ist Sache der zuständigen Behörden.

Im Übrigen wende Dich bitte an Deine Erziehungsberechtigten.

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An wen muss ich mich wenden?

An Deine Erziehungsberechtigten :)

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Er kann sie wegen Veruntreuung anzeigen und muß das Geld zivilrechtlich zurückfordern.

Eine Meldung an das Jobcenter schadet sicherlich auch nicht.

Warum hat der Bekannte das Geld nicht selbst verwahrt?

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allerdings kann man mir kein Bußgeld anhängen bzw. vollstrecken, da ich volljährig bin und es somit meine Freiheit einschränken würde.

Solch einen Unsinn habe ich noch nie gehört :D

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war mein Kommentar eine Straftat?

Das müssen Juristen beurteilen.

Anzeigen kann man Dich dafür - was dann daraus wird, ist eine andere Frage.

Ich finde Deine Äußerung durchaus beleidigend.

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Fordere das Ding papierschriftlich ein, wenn es Dir zusteht.

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Schweine sind sehr schlaue Tiere; sie schützen sich mittels Schlamm und Dreck vor der Sonne.

Mit "unrein" hat das nichts zu tun.

Es gibt also keinen Grund dazu, kein Schweinefleisch zu essen.

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Sie muß beim alten Jobcenter einen Antrag auf Gewöhrung einer Umzugserlaubnis stellen.

Sobald diese vorliegt, Mietangebot vom neuen Jobcenter genehmigen lassen.

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Stimmen im eigenen Kopf

?

Die Polizei meinte die dürfen dort feiern und verstehen unser Leid nicht

Für öffentliche Veranstaltungen dürften entsprechende Genehmigungen erteilt worden sein.

Mit "verstehen" hat das nichts zu tun.

Umziehen.

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Ist Sonderkündigung eines Zeitmietvertrages nach Bedrohung und Körperverletzung möglich?

Hallo, ich versuche die Situation so genau als möglich zu schildern.

Ich habe infolge Arbeitslosigkeit damals einen 2-Jahre-Zeitmietvertrag gemacht, da ich ohne Anstellung keine andere Wohnung gefunden habe.

Leider zog ich direkt ins Desaster: dauerhafte Umbauarbeiten, ständige Lärmbelästigung, viermal Wasserschaden, wobei zweimal Toilette betroffen war und ich sprichwörtlich in der Sch... stand.

Ich habe entfernt eine Anstellung und Wohnung gefunden.

Soweit ich mich rechtlich informiert habe, stellen aber all diese Ereignisse kein Sonderkündigungsrecht da. Nun gut...

Nun zurück zum eigentlichen Thema:

Ich wurde vom Ex meiner direkten Nachbarin bedroht und es kam zur vollzogenen Körperverletzung. Ich habe zweimalige Strafantrag gestellt und auch Beschluss nach Gewaltschutzgesetz wurde erlassen. Dies ist aber leider nur ein "Papier" und schützt nicht vor dem Psychopathen.

Ich habe Vermieter alles erklärt und es sah gut aus, ich solle € 109 Euro für inserate zahlen, ich selbst darf nix machen.

Auch noch okay, aber aus den angeblich vielen Interessenten wurden plötzlich zwei und meine Wohnung wegen angeblichen Rauchgeruchs nicht vermietbar. Er zögert es also bewusst und in Kenntnis meiner finanziellen Situation raus, möchte sich dann irgendwie einigen, Kaution denke ich...

Also die Frage: Würde - abgesehen von allen anderen Umständen - der Fakt dass ich mehrfach Opfer einer Straftat wurde eine Sonderkündigung rechtfertigen?

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Ist Sonderkündigung eines Zeitmietvertrages nach Bedrohung und Körperverletzung möglich?

Unter bestimmten Umständen kann jeder Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

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Die Eltern vertreten Euch nur bis zur Volljährigkeit.

Haften müßt Ihr als Gesellschafter.

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