Urlaub nehmen an Feiertagen? (4 Schichtsystem)?
Hi
Ich arbeite einem Lebensmittelherstellenden Betrieb. (Kein Tarifvertrag)
4 Schichtsystem (Freiwochenende/Nachtschichtwochenende/Spätschichtwochenende/Frühschichtwochenende)
Schichtsystem diese Woche wäre
Montag: Frei
Dienstag: Frei
Mittwoch: Früh
Donnerstag: Früh
Feitag: Spät
Samstag: Spät
Sonntag: Spät
3 Antworten
An gesetzlichen Feiertagen an denen nicht gearbeitet wird braucht man grundsätzlich keinen Urlaub zu nehmen.
Anders sieht es aus wenn man auch an diesen Tagen laut Arbeitsvertrag arbeiten muß, dies aber nicht möchte.Wenn z.B. von Sonntag bis Donnerstag gearbeitet werden muß und Freitag und Samstag frei sind mußt Du für Donnerstag Urlaub nehmen wenn Du dort frei haben möchtest (z.B. Himmelfahrt ). Sollte aber bei euch am Feiertag nicht gearbeitet werden muß Dein AG den Feiertag bezahlen.
Im Entgeltfortzahlungsgesetz § 2 heißt es dazu: "Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte."
Alo Urlaub nur wenn Du dort normal arbeiten müßtest.Nicht wenn Firma geschlossen ist oder Du sowieso einen freien Tag hast.
Ja sicher, lol dafür bekommst du ja auch zuschäge. Klar musst du da arbeiten feiertag ist nix anderes wie ein Sonntag und da arbeitest du ja auch. Also Urlaub nehmen
Feiertage zählen nicht zum Urlaub!