Nötigung im Straßenverkehr Kennzeichen von Täter während der Fahrt fotografiert?

2 Antworten

Kann durchaus sein. Aber eventuell lässt es die Bußgeldstelle fallen.

Besser ist es immer die 110 zu wählen und die Person kontrollieren zu lassen. Denn jetzt kennst du das Kennzeichen, nicht aber den Fahrer.

Du kannst ja sagen, das Handy wäre in einer Halterung gewesen, dann ist die Bedienung nicht verboten. Allerdings wird das Bild ja kaum ein beweis für die Nötigung sein.