Nebenberuflich selbstständig als Beamter?

1 Antwort

Als Beamter solltest Du erst einmal die Genehmigung Deines Dienstherren einholen, denn ohne die darfst Du keinen Nebenjob machen.

Es gibt für Beamte auch verschiedene Höchstgrenzen, wie lange bzw. wie viel Du nebenbei arbeiten darfst und wie hoch der Verdienst sein darf.

Wenn das geklärt ist musst Du noch ein Gewerbe anmelden.


Variation774 
Fragesteller
 10.08.2021, 18:14

Danke für die Antwort. Mich würde noch interessieren, wieso ich ein Gewerbe anmelden muss. Wäre das keine freiberufliche Tätigkeit?

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emib5  10.08.2021, 18:53
@Variation774

Nach meiner Auffassung nicht. Das wären ja klassische Auftragsarbeiten, ich sehe da eigentlich wenig künstlerisches.

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Variation774 
Fragesteller
 10.08.2021, 19:15
@emib5

Aber das Synchronsprechen ist ja grundsätzlich ein freier Beruf. Spielt es denn eine Rolle, wo ich meine Aufträge herbekomme?

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emib5  10.08.2021, 21:48
@Variation774

Wie kommst Du darauf, dass Synchronsprecher grundsätzlich zu den freien Berufen gehört?

Es ist keiner der „Katalogberufe“ gemäß §18 EStG:

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
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Variation774 
Fragesteller
 10.08.2021, 21:53
@emib5

Der Beruf des Synchronsprechers fällt, laut einer Broschüre vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, in die Kategorie "ähnliche Berufe". Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass ein Bundesministerium schon recht haben wird. :D

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