Music box in Tasche und Roller fahren?

1 Antwort

Nach § 30 Absatz 1 Satz 1 StVO ist laute Musik erst mal verboten.

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.

Wenn es allerdings nur leise abgespielt wird, sollte es beim Vorbeifahren niemanden stören.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO