Kann man als Solo Selbstständiger ALG1 erhalten (war nicht versichert)?

7 Antworten

Du wirst Arbeitslosengeld 2 beantragen müssen.

Wenn Du zum Jobcenter eingeladen wirst, werden u.U. Fahrtkosten erstattet.

Berufliche Kraftstoffkosten wärend ertragsmindernd, solange Dein Gewerbe noch besteht, und das Jobcenter würde sie durch Aufstockung indirekt tatsächlich zahlen.

Bevor Du Dein Gewerbe aufgibst, solltest Du mit dem Jobcenter sprechen, damit man Dir nicht vorwerfen kann, Deine Hilfebedürftigkeit schuldhaft herbeigeführt zu haben.

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wenn-selbststaendige-arbeitslos-werden-die-wichtigsten-infos-168460/

"Arbeitslosengeld kann dann eine Hilfe sein – auch zur Überbrückung einer Auftragsflaute. Rein vom Gesetz her gilt ein Selbstständiger als arbeitslos, wenn die selbstständige Tätigkeit so schlecht läuft, dass diese weniger als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt."

"Hartz IV. [...] Darüber hinaus gibt es weitere Sozialleistungen wie zum Beispiel Sozialhilfe oder Wohngeld."

Du kannst ALG I nur beantragen, wenn du in die Versicherung eingezahlt hast und einen entsprechenden Anspruch erwarbst. Wenn nicht, was bei den meisten Selbstständigen so ist, hast du max. Anspruch auf ALG II.

Und nein, warum sollten sie dir Benzin bezahlen? Du kannst Leistung oder Unterstützung beantragen. So wie es auch Geringverdiener machen.

Mit den hier eingestellten Details ist keine eindeutige Antwort möglich. Zwar wurden in Ermangelung von Beitragszahlungen in der Zeit der Selbstständigkeit keine Ansprüche nach ALG1 erworben, doch es ist möglich, dass aus der Zeit vor der Selbstständigkeit noch Ansprüche auf Leistungen nach ALG1 bestehen. Näheres ist nur nach Klärung des Versicherungsverlaufs zu beantworten.

Wenn du nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann kannst du diese auch nicht beanspruchen.

Du wirst das ALG2/Hartz4 beantragen müssen und Nein dir werden keine Spritkosten seitens des Jobcenters gezahlt.