Ich bin 14 Jahre alt,darf ich ein Handy kaufen?

8 Antworten

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es gibt einen sogenannten taschengeldparagraphen, der es dir erlaubt, dein taschengeld für ein handy auszugeben. jedoch wird dir kein seriöser handyverkäufer ein handy für 250,- verkaufen. er muss es zurücknehmen, solltest du nach wochen auf die idee kommen, das handy nicht mehr lieb zu haben, deine eltern einschaltest die darauf pochen, dass der vertrag gegen geltende gesetze verstiess und das geschäft rückgängig gemacht werden muss, ohne abzug; der händler wird sich hüten dagegen anzugehen, AUCH WENN ER BLUFFT:: denn er wird immer den kürzeren ziehen. solltest du einen händler finden, der dir das handy verkauft, bestehe auf einen beleg,möglichst auf deinen namen, nimm zeugen mit und freu dich, wenn der deal geklappt hat...

Ich denke solang man nicht unter 14 ist kann man ein handy kaufen auser prepaid is ab 16 und 18 der vertrag natürlich wird der verkäufer dir keins für 250 verkaufen aber ich denk unter 200 euro schon auch ohne erziehungs berechtigung einfach mal fragen

ja darf man wenn es kein prepaid und kein vertrag ist ab 14 ich hab mir heute selber ein handy gekauft und es war viel mehr als taschen geld xD bei galeria kaufhof dann kannst du auchb eins für 250 kaufen könnte ich auch :D und das stimmt wirklich

Ja, der Vertrag ist aber schwebend unwirksam. Und einen Mobilfunkvertrag zum Handy bekommst du erst ab 18 genau deshalb.


hartzzz  12.06.2010, 12:42

nicht äpfel mit birnen verwechsel, ein handykauf ist auch mit 14 erlaubt und nicht schwebend unwirksam

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dantes  12.06.2010, 12:46
@hartzzz

Wie bitte? Ohne Einwilligung der Eltern ist der Kauf rechtlich schwebend Unwirksam. Rede hier nicht drauf los ohne eine Ahnung zu haben. Ansonsten darfst du auch gerne mal das Stichwort "Geschäftsfähigkeit" nachschlagen.

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hartzzz  12.06.2010, 13:00
@dantes

Als Taschengeldparagraph wird § 110 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) mit der amtlichen Überschrift: „Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln“ bezeichnet, die zustimmung der erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich.

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dantes  12.06.2010, 15:07
@hartzzz

gähn Wieder nur jemand, der nur Paragraphen zitieren kann, jedoch die Hintergründe und die Rechtsprechung dazu nicht kennt. 250 Euro wird ein Kind nie zur freien Verfügung haben. Bitte schlag die Urteile dazu nach und du wirst verstehen, was ich damit meine.

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nein ohne deine eltern geht das nicht weil du irgentwas unterschreiben musst warum weiß ich aber nicht