Guten Tag, ist eine Unterschrift mit chinesischen Schriftzeichen gültig in Deutschland, oder muss eine Unterschrift in lateinischer Schrift und "lesbar" sein?

3 Antworten

eine Unterschrift muss nicht lesbar sein, aber der Unterzeichner sollte sein Kürzel immer wieder erkennen.

"Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt.

Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung (Hand-zeichen, Paraphe) darstellt, beurteilt sich nach dem äußeren Erschei-nungsbild. Dabei ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, sofern die Autorenschaft gesichert ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55; vom 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380 unter II 1 und 2 a; Beschluss vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b; MünchKomm-BGB/ Einsele, 5. Aufl. § 126 Rdn. 17 m.w.N.)."

Handzeichen, Paraphen (oder auch "xxx") müssen, zur Rechtsgültigkeit, notariell beglaubigt werden es sei denn, es ergibt sich aus anderen Gründen eine einwandfreie Zuordnung zu einer Person.

Die Unterschrift selbst muß nicht unbedingt lesbar sein.

Eine Unterschrift kann also auch durch chinesische Schriftzeichen erfolgen sofern sie handschriftlich indivuduell ist - es kann allerdings sein, daß sie von einem Notar als Unterschrift bestätigt werden muß oder das man eine Legitimationsprüfung durchführen muß sofern auch die Unterschrift im Personalausweis dann ggf. nicht übereinstimmt.

Man sollte bei Dokumenten, die eine Unterschrift erfordern, falls man kein Chinese ist, von einem solchen Unsinn Abstand nehmen - bei rein privater Korrespondenz kann man das scherzeshalber machen...

Eine Unterschrift ist nicht als "lesbar" definiert, es muss eine persönliche Signatur sein, ich kann selbst einen Panda als unterschrift benutzen, es ist dennoch gültig.


DerSchopenhauer  16.07.2015, 09:54

Panda

Sind keinerlei Buchstaben einer üblichen Schrift erkennbar und besteht die Unterschrift lediglich aus der Verwendung bloßer geometrischer Formen oder Linien, fehlt es an dem Merkmal einer Schrift und damit an einer formgerechten Unterschrift.

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