Gaszähler 3 Tage zu früh abgelesen, nun für 1 Jahr geschätzt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann der Anbieter versuchen, dürfte einer rechtlichen Prüfung aber nicht standhalten.

Ich nehme einmal an, dass es sich um den Jahreswechsel handelt. Niemand kann verlangen, dass man für eine Ablesung an einem bestimmten Tag extra anwesend ist.

Weiterhin nehme ich an, dass eine Preissenkung zum Stichtag stattgefunden hat. Ansonsten wäre es ja kein Problem.

Beispiel: Letzte Ablesung zum vorherigen Jahreswechsel. Nächste Ablesung drei Tage zu früh. Differenz geteilt durch 362 malgenommen mit 365 plus Anfangsstand sollte die Schätzung zum Jahreswechsel sein.

Nochmals schriftlich gegen die Rechnung Einspruch erheben. Wenn kein Erfolg ruhig mit einer Klage drohen.

Aber Vorsicht, solche Sachen enden normalerweise vor Gericht mit einem Vergleich. Also nur diesen Weg gehen, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Nächstes Mal einfach selbst hochrechnen und diesen Wert mitteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Inkognito-Nutzer   27.01.2024, 20:14

Genau, es geht um den Jahreswechsel. Ob es eine Preissenkung gab, weiß ich nicht.

Das Hauptproblem ist, dass der Anbieter für das ganze Jahr geschätzt hat, anstatt nur für die nicht gemeldeten 3 Tage. Deswegen jetzt eine zu hohe Abrechnung, die erst bei der nächsten Zählerstandablesung korrigiert wird.

Das Geld wurde bereits automatisch abgebucht. Einen rechtlichen Weg will die bekannte vermutlich nicht nehmen, werden beim nächsten auf jeden Fall selbst hochrechnen.

Vielen Dank für deine Hilfe!

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lisaloge  27.01.2024, 22:53
@Inkognito-Fragesteller

Wenn es keine Preissenkung gab, wird auch kein Schaden entstehen.

Nur dadurch, dass die Rechnung erst einmal zu hoch ist und die Abschläge.

Beantragt baldmöglichst eine Zwischenablesung oder noch besser: Stellt den aktuellen Zählerstand wenn möglich über das Portal des Anbieters ein.

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Inkognito-Nutzer   29.01.2024, 18:24
@lisaloge

Ja, Schaden sollte keiner Entstehen - werden wir schauen das wir das im Portal eintragen können.

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Ich kann aus dieser Frage keinen Fehler des Stromanbieters erkennen.

362Tage plus 3Tage hochgerechnet als Schätzung auf 365Tage ist gleich der aktuelle Jahresverbrauch. Dieser ist Grundlage für die nächste Monatsabschläge. Wer deutlich mehr oder weniger verbraucht hat, wird entsprechend angepasst.

Bei deutlichen Mehrverbrauch kommt nicht nur das Jammern für Nachzahlung, sondern künftig höhere Abschläge.

Bei Fehler des Stromanbieters sollte man diese hier konkreter mit Zahlen offenlegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Inkognito-Nutzer   27.01.2024, 19:24

Der Anbieter hat anstatt den Wert der 362 gemessenen Tage zu nehmen + 3 Tage zu schätzen (was korrekt gewessen wäre) die Ablesung komplett ignoriert und die gesamten 365 Tage geschätzt.

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Zwillinge026583  27.01.2024, 19:30
@Inkognito-Fragesteller

Da würde ich mich auch ärgern, wenn der neue Abschlag total daneben liegt, evtl. bei der Verbraucherberatungsstelle nachfragen.

Wenn keine 12 monatliche Zeitbindung vorliegt, über einen Wechsel zum anderen Stromanbieter nachdenken. Dann wird ohnehin neu abgelesen.

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Inkognito-Nutzer   27.01.2024, 19:58
@Zwillinge026583

Ja - der aktuelle Abrechnungsbetrag ist ordentlich zu hoch.

Guter Tipp, bei der Verbraucherzentrale werden wir nachfragen.

Anbieterwechsel wäre vermutlich nicht schlecht, müssen erstmal schauen das Sie dann nicht auf den zu hohen abgerechneten kosten sitzen bleibt.

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Zwillinge026583  27.01.2024, 20:51
@Inkognito-Fragesteller

oft sind noch Mitarbeiter/-innen in einer stressigen Einarbeitungszeit, ich würde darauf bestehen daß 1% bzw. 1 Hundertstel von Jahr 3,65Tage entspricht und da sind 3 Tage ohne Rechenkünstler zu sein, sogar noch weniger, also plus 1% Aufschlag mehr ist nicht drin, Schätzung hin oder her.

Nachfragen ob es in diesen "Laden" auch eine Abteilung gibt für Beschwerden bzw. Einsprüchebearbeitung.

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Ich kenne es nur so, dass dann bis zum 31.12. des laufenden Jahres hochgerechnet wird. Ich soll immer am 9.12. ablesen, da wird dann auch hochgerechnet bis 31.12.


Inkognito-Nutzer   27.01.2024, 19:19

Vielen Dank für die Antwort, - bei der bekannten sollte am 31.12. abgelesen werden und sie hat es am 28.12. abgelesen, weshalb der Anbieter die Ablesung leider verworfen hat und das ganze Jahr 2023 geschätzt hat.

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bielz54  27.01.2024, 20:49
@Inkognito-Fragesteller

Ist das ein seriöser Anbieter? Oder eine dubiose Internetfirma? Sowas habe ich noch nie gehört. Mein Mann hat früher häufig gewechselt, lief immer alles korrekt.

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Inkognito-Nutzer   29.01.2024, 18:21
@bielz54

Eigentlich ein seriöser Anbieter

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