Bürgergeld und teilzeitarbeit?

2 Antworten

Wenn Du mit der Person keine Beziehung hast und einen ganz normalen Untermietvertrag hast, stünden dir mit deiner Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom von 360 Euro und min.noch derzeit 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt im Monat min.um die 923 Euro an Grundbedarf zu.

Eigenes anrechenbares Einkommen würde darauf entsprechend mindernd angerechnet.

Es kommt also darauf an wie hoch dein Brutto und Nettoeinkommen ist, anhand deines Bruttoeinkommens werden Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll ermittelt.

Diese werden dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht und was dann bleibt wäre dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen, welches auf deinen Grundbedarf angerechnet würde.

Wenn Du also in der Woche 20 Stunden arbeitest, käme man im Monat im Regelfall ja auf min. 80 Stunden x 13,50 Euro Brutto die Stunde = min. 1080 Euro Brutto.

Dann stünden dir um die 330 Euro an Freibetrag zu, die dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen würden.

Bei etwa 1100 Euro Brutto mit Steuerklasse 1 sollte das Nettoeinkommen bei etwa 860 Euro liegen.

Nach Abzug des Freibetrags blieben dann angenommen nur noch um die 530 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Bei einem Grundbedarf von min. 923 Euro könnte ein möglicher Anspruch auf eine Aufstockung vom Jobcenter bei um die 393 Euro liegen.

Das Jobcenter wird aber sicher einen plausiblen Grund von dir wissen wollen, warum Du nur Teilzeit und nicht in Vollzeit arbeiten gehst.