Berufserfahrung für Weiterbildung?

2 Antworten

Ich weiß nicht ob das bei jeder Kammer gleich ist bei meiner IHK steht.

"""""Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen":

  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Metallberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens 4-jährige einschlägige Berufspraxis"""""

Und auch davon gibt es Ausnahmen

Es zählt nur die Zeit nach der abgeschlossenen Ausbildung und dann auch nur die offizielle, reguläre Tätigkeit in einer Anstellung. Schließlich kannst Du erst dann volles Fachwissen offiziell einsetzen, wenn es Dir auch vollständig beigebracht und dieser Wissensstand dann auch zum Schluss überprüft wurde.

Es ist also alles quasi genau so, wie wenn man seinen Führerschein macht: auch hier gelten nur offiziell geleistete Fahrstunden und Theorieunterricht. Dass Dad einen immer schon über das große Grundstück hat fahren lassen und man womöglich bereits jede Verkehrsregel kennt, zählt nicht. Auch nicht bei der Bemessung der Probezeit.

Würdest Du nach der abgeschlossenen Ausbildung z.B. wg. Corona nur zeitweise oder nur halbtags arbeiten, verlängert sich die Wartezeit dann übrigens auch entsprechend.