Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ... 63%
Ich finde, er sollte weiter kandidieren, weil ... 23%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 14%
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Meinung des Tages: BVB-Deal mit Rüstungskonzern - sind derartige Geschäfte moralisch vertretbar?

Das am Samstag anstehende Champions League Finale zwischen Borussia Dortmund und Real Madrid versetzt derzeit alle BVB-Fans in Euphorie. Diese Euphorie jedoch wird nun vom jüngst veröffentlichten Sponsorendeal mit dem Rüstungskonzern Rheinmetall getrübt...

Ein historischer Moment für den BVB

Für Borussia Dortmund, die am letzten Spieltag der vergangenen Saison die sicher geglaubte Meisterschaft aus der Hand gegeben haben und deren Hinrunde der aktuellen Saison ebenfalls eher mittelprächtig war, könnte es in sportlicher Hinsicht zumindest momentan kaum besser laufen:

Souveräne und stabile Rückrunde, mit Nuri Sahin und Sven Bender zwei Ex-Borussen im erweiterten Trainerstab, Maatsen und Sancho als überzeugende Leihspieler verpflichtet und vor allem eine mehr als beeindruckende Champions League Saison absolviert. Nach den beiden Halbfinal-Siegen gegen Paris Saint German, in denen vor allem der Routinier Mats Hummels brillierte, ist die Krone des europäischen Fußball für den BVB derzeit zum Greifen nahe.

Der Ruhrpott-Club steht am kommenden Samstag im Champions League Finale gegen Real Madrid. Obgleich der BVB - wie bereits in nahezu allen CL-Partien - als Außenseiter ins Spiel geht, gibt sich BVB-Trainer Edin Terzic siegessicher. Nach dem verlorenen CL-Finale von 2013, in dem der BVB gegen den FC Bayern München verlor, ist das der erste Final-Einzug der Borussen seit über 10 Jahren.

Die Fans also sind voller Vorfreunde und können die anstehende Partie kaum erwarten. Bislang zumindest...

Der zweifelhafte Sponsorendeal

Wie es scheint ist die von Bundeskanzler Olaf Scholz verkündete "Zeitenwende" inzwischen nämlich auch im deutschen Profifußball angekommen: Laut Berichten von Handelsblatt und Ruhr Nachrichten soll der Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall als Sponsor bei Borussia Dortmund einsteigen.

Das im DAX gelistete Unternehmen, das ca. 30.000 Mitarbeiter beschäftigt, soll dabei als Werbepartner auftreten. Konkret geht es um Bandenwerbung im Signal Iduna Park, der mit 81.365 Plätzen als das größte Fußballstadion Deutschlands gilt.

Einen Rheinmetall Schriftzug o.Ä. wird es nicht auf den Trikots des BVB geben. Vor der Zustimmung zu dem lukrativen Deal von drei Jahren sollen sich die Verantwortlichen des BVB die Einschätzungen verschiedenster Spitzenpolitiker aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sowie Vertretern aus dem Fanlager eingeholt haben.

Rheinmetall als Profiteur des Ukraine-Kriegs

Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine hat sich der Aktienkurs des deutschen Unternehmens verfünffacht. Aus dem 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr erhält der Rüstungskonzern in etwa insgesamt 30 Milliarden Euro. Zuletzt erwarb der Bund 123 Radpanzer, die einem Auftragswert von 2,7 Milliarden Euro entsprechen.

Viele Fans hin- und hergerissen

Erst im November 2022 hatte der BVB einen Grundwertekodex veröffentlicht, in welchem man sich dezidiert für ein gesellschaftliches Miteinander und klar gegen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Diskriminierung und Gewalt ausspricht.

Während einige Fans den Deal aus wirtschaftlicher Sicht durchaus begrüßen, zeigen sich viele Fans hingegen sichtlich enttäuscht: Waffen und Kriegsgerät sorgen am Ende des Tages dafür, dass - oftmals unschuldige - Menschen sterben. Mit dem Deal würde der BVB seine Werte verkaufen und sich ebenfalls zum Profiteur des nun über zwei Jahre andauernden Krieg machen.

Einige Nutzer in hiesigen Internetforen oder auf Social Media entgegnen, dass viele andere Technologiekonzerne, die bei anderen Fußballclubs als Sponsoren auftreten, ebenfalls am Krieg mitverdienen bzw. ihren Beitrag leisten, z.B. als Zulieferer von Elektronik & Bauteilen, die für Panzer, Drohnen oder anderes Kriegsgerät verwendet werden. Hier stellen sie die Frage danach, ab wann moralisches Verhalten beginnt bzw. beginnen müsste.

Im Fußballgeschäft kam es in der Vergangenheit immer wieder zu moralisch zweifelhaften Deals. Im Sommer endete z.B. eine Partnerschaft des FC Bayern mit Qatar Airways. Jetzt geht der Verein Beziehungen mit dem ostafrikanischen Land Ruanda ein, was bei Menschenrechtlern erneut für massive Kritik sorgt.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sind Sponsorendeals dieser Art moralisch vertretbar?
  • In welchen Fällen sind moralische Bedenken bei derartigen Partnerschaften angebracht?
  • Denkt ihr, dass diese Sponsoringdeals den Unternehmen & Vereinen eher nützen oder schaden?
  • Wo zieht Ihr persönlich Eure Grenze? Ab wann unterstützt Ihr einen Club oder ein Unternehmen nicht mehr?
  • Aus welchen Bereichen sollten in keinem Fall Unternehmen als Sponsoren im Sport auftreten?
  • Wie politisch darf Fußball / Sport sein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.kicker.de/rheinmetall-wird-sponsor-bei-borussia-dortmund-1028246/artikel

https://www.spiegel.de/sport/fussball/borussia-dortmund-rheinmetall-wird-sponsor-a-b4270cdf-853e-470b-b93a-f6270a40a650

https://www.transfermarkt.de/bvb-sponsoren/thread/forum/12/thread_id/804891/page/172

Ich finde es moralisch okay, da... 64%
Ich finde solche Deals moralisch verwerflich, weil... 24%
Andere Meinung und zwar... 13%
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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr Tools wie den "Wahl-O-Mat" und nutzt Ihr so etwas vielleicht sogar selbst?

Viele kennen ihn, irgendwo ploppt regelmäßig vor anstehenden Wahlen die orangene Seite auf. Der Wahl-O-Mat wird seit 2002 betrieben und zwar von der Bundeszentrale für politische Bildung. In Deutschland kann die Wahlentscheidungshilfe für anstehende Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen genutzt werden.

So funktioniert der Wahl-O-Mat

Nutzen wir als exemplarisches Beispiel die anstehenden Europawahlen. Der Wahl-O-Mat stellt dem Anwender 38 Fragen quer durch das politische Spektrum. Beantwortet werden können die Fragen mit „stimme zu“, „neutral“ und „stimme nicht zu“. Wer keine Meinung zum Thema hat, kann die These allerdings auch überspringen. Am Ende der 38 Fragen können die für den Nutzer besonders wichtigen Themen außerdem doppelt gewichtet werden. Anhand der Auswahl und der Gewichtung wird dann die eigene Stellungnahme mit denen der antretenden Parteien vergleichen. Ein Balkendiagramm zeigt dem Anwender dann, zu wie viel Prozent seine Auswahl mit welcher Partei übereinstimmt. Für mehr Transparenz ist die Berechnungsvorschrift übrigens auch öffentlich einsehbar.

Kritik am Wahl-O-Mat

Die Parteien können die verschiedenen Thesen, die im Durchlauf des Programms erscheinen, mit Selbstauskünften beantworten. Kritisiert wird entsprechend oft der Wahrheitsgehalt der von den Parteien gegebenen Antworten. Nicht selten kam es bereits vor, dass beispielsweise zu einem Thema „neutral“ angegeben wurde, obwohl die entsprechende Partei eine wesentlich konkretere Stellung zum Thema hatte. Dies könnte nachgelesen werden, wenn der Anwender sich das komplette Statement der Parteien dazu durchliest. Doch es stellt sich die Frage, welcher Nutzer dies bei 38 Fragen tatsächlich macht.

Kritisiert wurde in der Vergangenheit auch von einigen Parteien, dass Abfragen nicht übereinstimmen würden mit den Wahlprogrammen und auch schlichtweg nicht so einfach zu beantworten seien, wie es beim Wahl-O-Mat vorgegeben ist.

Weiter stand die Wahlentscheidungshilfe vor einigen Jahren in der Kritik, da anfangs nur größere Parteien berücksichtigt wurden. Per Eilentscheidung wurde dies allerdings im Jahr 2008 vom Verwaltungsgericht München untersagt.

Auch, dass bis vor einigen Jahren nur acht Parteien verglichen werden konnte, wurde mehrfach als negativ dargestellt. Darunter würden Kleinparteien leiden, da die wenigsten Nutzer mehrere Durchläufe tätigen würden, um alle Parteien zu vergleichen und sich deren Statements durchzulesen. Die Partei Volt klagte im Zuge der Europawahl 2019 gegen die Bundeszentrale für politische Bildung wegen Missachtung der Chancengleichheit. Die Entscheidung des Gerichts fiel positiv für die klagende Partei aus. Noch im Mai wurde daraufhin das Angebot des Wahl-O-Mats zur Europawahl abgeschaltet.

Die Betreiber der Wahlentscheidungshilfe gaben zwar erst an, dass ein Vergleich mit mehr als acht Parteien technisch nicht möglich sei, einen Tag nach der Urteilsverkündung veröffentlichte allerdings „DIE PARTEI“ den „Partei-O-Mat“ , eine Kopie des „Wahl-O-Mat“, bei dem die Beschränkung auf die acht Parteien entfiel.

Die Bundeszentrale für politische Bildung sagte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu, eine Möglichkeit einzubauen, sodass ab den Landtagswahlen im September 2019 alle Parteien miteinander verglichen werden können. Aufgrund dieser Einigung ging der „Wahl-O-Mat“ bereits am 23. Mai, also drei Tage nach der Abschaltung, wieder online.

Dieses Jahr dürfen bei der Europawahl auch Wähler ab dem Alter von 16 Jahren teilnehmen. Viele Jungwähler setzen auf Entscheidungshilfen wie den „Wahl-O-Mat“ oder auch alternative Angebote wie „DeinWal“, „Klimawahlcheck“ oder „Wahlkompass“.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie steht Ihr zu onlinebasierten Wahlentscheidungshilfen?
  • Setzt Ihr Vertrauen in Tools wie den „Wahl-O-Mat“?
  • Habt Ihr diesen bereits genutzt oder habt es vielleicht noch vor?
  • Wie informiert Ihr Euch über die Stellungnahmen der Parteien zu den für Euch relevanten Themen?
  • Welche Gefahren seht Ihr in der Nutzung solcher Anwendungen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.bpb.de/themen/wahl-o-mat/177432/die-wirkung-des-wahl-o-mat/
https://www.sueddeutsche.de/politik/wahlomat-bundestagswahl-alternativen-1.5404896
https://www.heise.de/news/Wahl-O-Mat-macht-Politiker-nervoes-130421.html
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/cdu-und-wahl-o-mat-du-sollst-nicht-flunkern-a-650321.html

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Ich finde Tools wie den "Wahl-O-Mat" gut, weil ... 64%
Ich halte von Anwendungen wie dem "Wahl-O-Mat" nichts, denn ... 20%
Ich habe eine andere Meinung dazu und zwar ... 16%
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Meinung des Tages: Nach Rassismus-Parolen auf Sylt: Welche Konsequenzen wären Eurer Meinung nach angebracht?

Vor wenigen Tagen sorgte ein Video, in dem Partygäste auf Sylt ausländerfeindliche Parolen singen, bundesweit für Entsetzen. Inzwischen ermittelt u.a. der Staatsschutz...

Was ist passiert?

Am vergangenen Donnerstag wurde im Internet ein Video geteilt, das bundesweit für Aufsehen gesorgt und die sozialen Netzwerke am Wochenende klar dominiert hat. Zu sehen sind junge Erwachsene, die im Promiclub "Pony" auf der Ferieninsel Sylt ausgiebig zu Gigi D'Agostinos "L'amour toujours" feiern.

Ein paar der Feiernden singen die ausländerfeindliche Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!". Einer der Partygäste hebt zudem den rechten Arm zum Hitlergruß und formt mit seinen Fingern über dem Mund einen Hitlerbart. Bereits kurz nach Veröffentlichung im Internet schlug das Video hohe Wellen...

Erste Reaktionen

Sowohl auf X als auch auf Tik Tok entwickelte sich der Hashtag #sylt binnen weniger Stunden zum Spitzenreiter. Viele Nutzer reagierten entsetzt und verurteilten die stumpfen, fremdenfeindlichen Parolen zutiefst. Innenministerin Nancy Faeser und weitere Politiker zeigten sich ebenso schockiert. Die Innenministern fragte sich, welches hasserfüllte Klima diese Menschen dazu ermutige, derartige Parolen zu brüllen. Die Sylter Gemeinden betonten in einer gemeinsamen Erklärung die Weltoffenheit der beliebten Ferieninsel und bezeichneten die Parolen als "abstoßend und vollkommen inakzeptabel".

Der Betreiber des Clubs distanzierte sich ebenfalls und drohte mit rechtlichen Schritten. Ferner erteilte er den Personen lebenslanges Hausverbot. Kritik, dass seitens von Security nicht eingegriffen wurde, wies er mit Blick auf die Lautstärke der Musik jedoch zurück.

Konsequenzen für die Beteiligten

Nachdem die gefilmten Personen schnell identifiziert werden konnten, wurden die Klarnamen der Beteiligten von zahlreichen Internetnutzern in den sozialen Netzwerken veröffentlich und geteilt. Darüber hinaus wurden die Arbeitgeber der Beschuldigten gezielt angeschrieben und via Bewertungsplattformen negativ bewertet. Mittlerweile sollen drei der Personen ihren Job verloren haben.

Mögliche juristische Folgen

Der jüngste Vorfall auf Sylt war nicht der erste seiner Art: Bereits seit einiger Zeit erfreut sich der berühmte Hit von Gigi D'Agostino innerhalb rechtsextremer Kreise größter Beliebtheit. Der zur "Remigrationshymne" umfunktionierte Song wurde in den vergangenen Wochen immer wieder in Discos, auf Erntedank- und Volksfesten oder Fußballstadien gesungen. Seitdem häufen sich Nachahmungsfälle auf Plattformen wie Youtube und Tik Tok.

Da die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" nicht eindeutig ist, sind die juristischen Folgen aktuell unklar. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Fall entschieden, dass die Parole "Ausländer raus" alleine nicht die Menschenwürde verletzt und von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Zentral für eine mögliche Verurteilung wegen Volksverhetzung sei vor allem der Kontext, in dem die Äußerung getätigt wurde. Der bekannte Medien-Anwalt Christian Solmecke, mit dem wir in der Vergangenheit schon ein Themenspecial durchgeführt haben, rechnet vor allem damit, dass der Veröffentlicher des Videos als auch der Mann, der den Hitlergruß imitiert hat, klar juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können. Im letztgenannten Fall würde der Art. 86a greifen.

Für die gesungene Parole hält er eine erhebliche Geldstrafe für alle Beteiligten zudem für recht wahrscheinlich.

Bagetellisierung der Äußerungen

Neben viel Kritik gab es im Netz allerdings auch einige Stimmen, die das Verhalten der Feiernden beschwichtigen und auf den Alkoholeinfluss zurückführen wollten. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung warnte davor, dass sich rassistische Äußerungen wie diese weiter in alle Milieus und Altersgruppen hineinfräse und von vielen bagatellisiert und salonfähig gemacht werden würden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Konsequenzen sollten für die Beteiligten folgen - ist die vermutete Geldstrafe ausreichend oder zu viel/zu wenig?
  • Findet Ihr es gerechtfertigt, dass Klarnamen veröffentlicht und die Arbeitgeber angeschrieben wurden?
  • Teilt Ihr die Sorge vor einer möglichen Bagatellisierung?
  • Was sollte gesellschaftlich getan werden, um die Salonfähigkeit solcher Äußerungen einzudämmen?
  • Wo endet Eurer Meinung nach die Meinungsfreiheit?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sylt-handyvideo-rassismus-reaktionen-100.html

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Nazi-Parolen-auf-Sylt-Pony-Betreiber-erhalten-Morddrohungen,sylt1666.html

https://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/sylt/article242405660/sylt-rechtsextremismus-nazis-skandal-party-pony-kampen-pfingsten-auslaender-raus-gigi-dagostino-nazis-2.html

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/auslaender-raus-gigi-dagostino-strafbar/

https://www.youtube.com/watch?v=cMzj5VgntuE

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/sylt-lokal-video-rassistische-parolen-100.html

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Meinung des Tages: Scholz will Mindestlohn auf 15 Euro anheben – haltet Ihr das für sinnvoll?

Eigentlich sollte der Mindestlohn im kommenden Jahr auf 12,82 Euro pro Stunde steigen. Jetzt allerdings spricht Scholz sich für eine verhältnismäßig massive Anhebung aus. Nämlich erst auf 14 und dann auf 15 Euro. Doch für diese Forderung erntet er auch viel Kritik – zurecht?

Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Mindestlohnkommission

Die Positionen der beiden erstgenannten Instanzen lassen sich erahnen – sie sind nicht immer einer Meinung. Vor der letzten Empfehlung bezüglich des Mindestlohns gab es bereits ein Zerwürfnis. Die Gewerkschaftsvertreter forderten eine Anhebung auf 13,50 Euro, wohingegen die Arbeitgeber sich gegen eine Erhöhung aussprachen und letztlich zumindest auf einen Anstieg gemäß der Tariflöhne beharrten. Die Kommissionsvorsitzende votierte für diesen Vorschlag der Arbeitgeberseite und gab damit den entscheidenden Ausschlag. 

Im Herbst 2022 hatte Olaf Scholz ohne Einbeziehung der Mindestlohnkommission den Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Er sprach von einer einmaligen Aktion – unter anderem deshalb wird er nun stark kritisiert.

Meinungen aus der Politik

Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann erklärte, Scholz würde „den nächsten Wortbruch“ vorbereiten. Connemann, die auch Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion ist, findet, dass Scholz sich „an die Spitze des politischen Überbietungswettbewerbs“ setzte.

Gegen einen politischen Eingriff in die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission sprachen sich außerdem die Liberalen (FDP) aus.

Zustimmung hingegen gibt es von Seiten der Grünen, Linken und auch von der Gewerkschaft Ver.di. Katrin Göring-Eckardt fordert: Eine Erhöhung auf 14 Euro sei noch dieses Jahr nötig, sodass alle mit ihrem Einkommen auskommen können. Nächstes Jahr soll ihrer Auffassung nach dann der Lohn auf 15 Euro angehoben werden.

Der Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zum Mindestlohn anderer Länder

Mit der von Scholz geforderten Anhebung wäre Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten ein Spitzenreiter.

Zum Vergleich: In Bulgarien haben etwa Arbeiter auf einer Baustelle einen Mindestanspruch von 2,85 Euro in der Stunde.
In Ungarn wird der Lohn in Forint bezahlt. Umgerechnet handelt es sich um mindestens 4,02 Euro.
Auch Portugal und Spanien liegen mit 4,85, bzw. 6,87 Euro weit unter den Mindestlohn, den es bereits aktuell in Deutschland gibt.
Einen deutlichen Ansprung gibt es, wenn man nach Frankreich blickt: Die Lohnuntergrenze pro Stunde beträgt hier 11,65 Euro.
Belgien kommt nah an den derzeitigen Mindestlohn in Deutschland: Hier verdient man mindestens 12,09 Euro in der Stunde.
Aktuell liegt Deutschland mit 12,41 Euro auf dem zweiten Platz. Übertrumpft wird der Mindestlohn aktuell nur von Luxemburg, wo Arbeitnehmer mindestens 14,86 Euro die Stunde verdienen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte die Politik derart in die Regelung des Mindestlohns eingreifen?
  • Wären 15 Euro pro Stunde angemessen oder doch eher zu viel, bzw. zu wenig
  • Was für Folgen könnte es für Deutschland haben, wenn das Land in Sachen Mindestlohn zum Spitzenreiter wird?
  • Könnte dies ein wichtiger Schritt sein, um etwa dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken?
  • Welche Konsequenzen seht Ihr auch für die Arbeitgeber, würde eine solche Forderung umgesetzt werden? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten! Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mindestlohn-olaf-scholz-fordert-anhebung-auf-15-euro-a-1e25c3a4-b5e4-4c0f-9a19-37f52954ed9d
https://www.spiegel.de/wirtschaft/deutlicher-reallohnverlust-dgb-gibt-protest-gegen-mindestlohn-empfehlung-zu-protokoll-a-dc6edbed-f603-4267-a9f3-3708c23c45ae
https://www.stern.de/politik/deutschland/mindestlohn-im-europa-vergleich-nach-scholz--forderung-von-15-euro_34710564-34710124.html

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Ich fände 15 Euro Mindestlohn gut, weil ... 51%
Ich fände 15 Euro Mindestlohn schlecht, denn ... 33%
Ich habe eine andere Meinung dazu und zwar ... 15%
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Meinung des Tages: Was haltet Ihr davon, dass Tabak in England künftig verboten sein soll?

Das britische Unterhaus hat für ein Gesetz gestimmt, das kommenden Generationen den Kauf von Tabak verbieten will. Ziel sei es, junge Menschen vor den Risiken des Rauchens zu schützen. Doch wäre ein Verbot der hierfür richtige Weg?

Großbritannien sagt dem Tabakkonsum den Kampf an

Egal, ob Winston Churchill oder Kate Moss - das Rauchen war für viele (berühmte) Briten auch immer ein Stück weit eine Frage des guten Stils. Doch egal, wie sehr Medizin und Wissenschaft vor den gesundheitlichen Folgen der krebsbefördernden Glimmstängel gewarnt haben: Auf der Straße, dem Pausenhof, in der Bar, im Club oder im heimischen Wohnzimmer wurde über Jahrzehnte hinweg im Akkord geraucht. Doch damit soll zumindest in Großbritannien künftig Schluss sein; das britische Unterhaus hat mit großer Mehrheit für ein Gesetz gestimmt, auf Grundlage dessen künftigen Generationen der Kauf von Tabakprodukten verboten werden soll.

Obgleich nur noch ca. 12% der Briten regelmäßig rauchen, gelten die Folgen des regelmäßigen Tabakkonsums im Land weiterhin als Todesursache Nummer eins. Gesundheitsministerin Victoria Atkins verwies während der Debatte im Unterhaus auf die massiven gesundheitlichen Folgen sowie die Verpflichtung des Staates, künftige Generationen besser vor den Risiken des Rauchens zu schützen.

Mit insgesamt 383 zu 67 Stimmen entschied man sich inmitten des britischen Unterhauses für einen Gesetzesentwurf. Die Regierung des Premiers Rishi Sunak stieß dabei teils auf Widerstand innerhalb der eigenen Partei und erhielt hingegen Zuspruch seitens der Opposition. Wenngleich noch ein paar parlamentarische Hürden zu nehmen sind, gilt die Verabschiedung des Gesetzes als sehr wahrscheinlich.

Wie soll das Gesetz konkret aussehen?

Der Kauf von Tabak soll für Menschen, die nach dem 01. Januar 2009 auf die Welt gekommen sind, künftig illegal sein. Dafür soll das Mindestalter von derzeit 18 Jahren sukzessive erhöht werden. Ziel sei es, durch die schrittweise Erhöhung des Mindestalters jungen Menschen (15 Jahre oder jünger) keine Möglichkeit mehr zu bieten, legal an Tabakprodukte zu gelangen.

Das Rauchen selbst allerdings wird nicht verboten. Auch dürfen Erwachsene, die heute rauchen, in Zukunft weiterhin Zigaretten kaufen. In der Theorie könnte die Raucherquote der 14-30 Jährigen bis 2040 bei ca. 0% liegen. Atkins verweist darauf, dass das Gesetz tausende Leben und das - ohnehin überlastete - britische Gesundheitssystem entlasten massiv könnte.

Wäre ein solches Gesetz wirklich nachhaltig?

Auch hierzulande werden vor allem junge Menschen vor den Gefahren des Rauchens gewarnt; nichts desto trotz hat die Zahl der jungen Raucherinnen und Raucher jüngst wieder zugenommen. Aus der aktuellen "Deutschen Befragung zum Rauchverhalten" geht hervor, dass sich der Anteil der Raucher unter den 14- bis 17-Jährigen von 2021 (8,7%) auf 2022 (15,9) fast verdoppelt hat. Im Jahr 2023 ging die Zahl auf 14,9% leicht zurück.

Konservative Politiker in England befürchten, dass ein Verbot das Rauchen für junge Menschen eher attraktiver machen könnte. Statt mit Verboten sollten junge Erwachsene eher mit Bildung, Aufklärung und höherer Besteuerung vom Rauchen entwöhnt werden. Neben der Gefahr eines zu vehement regulierenden "Nanny-Staats" bestünde zudem die Wahrscheinlichkeit, dass Schwarzmärkte entstehen könnten. Darüber hinaus sei gar nicht klar, wie und im welchem Umfang die Verbote von den Behörden in der Praxis durchsetzbar seien.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das britische Gesetzesvorhaben?
  • Würdet Ihr Euch ein solches Gesetz auch für Deutschland wünschen?
  • Denkt Ihr, dass ein Verbot gravierende Auswirkungen auf das Rauchverhalten junger Menschen haben könnte?
  • Wie erklärt Ihr Euch den deutlichen Anstieg von jüngeren Rauchern in den letzten Jahren?
  • Melche Maßnahmen würden sich Eurer Meinung nach anstelle eines Verbots anbieten?
  • Inwieweit sollte der Staat hinsichtlich gesundheitsgefährdender Genuss- bzw. Suchtmittel regulieren dürfen?
  • Erachtet Ihr das Gesetz als einen zu massiven Eingriff in die Freiheiten der Menschen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/grossbritannien-rauchverbot-kauf-tabak-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-geplantes-zigaretten-verbot-britisches-parlament-stimmt-gesetzentwurf-zu-100.html

https://www.zeit.de/news/2024-04/16/britisches-parlament-soll-anti-rauchen-gesetz-diskutieren

Ich finde das Gesetz gut, da... 67%
Ich finde das Gesetz nicht gut, weil... 27%
Andere Meinung und zwar... 5%
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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die veröffentlichten Stellen der Protokolle des RKI-Krisenstabs?

Schließungen von Schulen, Kindergärten und zum sogar Ausgangssperren. Die Corona-Maßnahmen stießen auf vielerlei Kritik. Doch bis dato galten die Protokolle des RKI-Krisenstabs als Verschlusssache. Journalisten klagten dagegen - erfolgreich. Trotz zahlreicher Schwärzungen könnten die Dokumente einiges an Aufruhr verursachen in der politischen Landschaft.

Lockdown - wer verantwortet die Veröffentlichung?

Das RKI hat am 17. März 2020 die Risikoeinschätzung für die Gesundheit der Deutschen auf "hoch" heraufgestuft. Zuvor galt sie als "mäßig".
Die Dokumente zeigen, dass bereits einen Tag zuvor festgehalten wurde, dass eine neue Risikobewertung vorbereitet wurde - sie könne "hochskaliert" und veröffentlicht werden, sobald Person X (Name im Dokument geschwärzt) das Signal dafür gibt.

Um wen es sich bei dieser Person handelt, bleibt also unklar. Das Magazin "Multipolar" folgert: Die Entscheidung zur Hochskalierung der Risikobewertung wurde anders als bisher vermutet, wohl durch die Anweisung eines externen politischen Akteurs getätigt. Bislang galt die Vermutung, dass es sich um eine fachliche Einschätzung des RKIs handelte.

Allerdings lässt sich durch die Passagen in den Protokollen vermuten, dass die Einstufung sehr wohl durch das RKI erfolgte - nur die Veröffentlichung scheint in Händen der unbekannten Person gelegen zu haben.

Maskenpflicht - FFP2-Masken als Maßnahme des Arbeitsschutzes

Im Winter 2020 galt in einigen Bundesländern die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Im Protokoll vom 30. Oktober 2020 stellte die Krisenstab-Runde jedoch augenscheinlich klar, dass "keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes" existierte.

AstraZeneca - frühe Zweifel

Auch der Impfstoff AstraZeneca wurde medial immer wieder diskutiert. Das Protokoll vom 08. Januar 2021 zeigt, dass das RKI auf die Impfstoffe eingeht. Der Einsatz von AstraZeneca müsse "diskutiert" werden, möglicherweise sei es nötig, Beschränkungen zu geben, besonders, da Daten für ältere Personen sehr begrenzt seien. Zwei Monate später empfahl die Stiko den Impfstoff für alle Altersklassen.

3G-Regel - ethische vertretbar?

Im März 2021 wurde darüber diskutiert, ob das RKI bei der Haltung bleiben würde, dass keinerlei Ausnahmen von den Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene gemacht würden. Heraus kam, dass Ausnahmen fachlich nicht begründbar seien.

Laut der WHO sprächen allerdings auch ethische Gründe dagegen. Nichtsdestotrotz wurde die 3G-Regeln im September 2021 in den Katalog der besonderen Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus aufgenommen.

Weitere Klage geplant

Das Magazin "Multipolar" klagte auf Veröffentlichung der Protokolle vom Zeitraum von Januar 2020 bis April 2021.
Derzeit sind zahlreiche Passagen geschwärzt und unkenntlich gemacht. Das RKI stellte ein 1.000-seitiges Dokument, das erklären soll, weshalb die Notwendigkeit der Schwärzungen besteht.

Im Mai 2024 wird "Multipolar" vor das Berliner Verwaltungsgericht ziehen, um eine Einsicht ohne Schwärzungen zu erwirken.

Unsere Fragen an Euch: Ist die Einsicht der Protokolle sinnvoll? Wie sehr könnten die Erkenntnisse die aktuelle politische Situation ins Wanken bringen? Wie bewertet Ihr die Erkenntnisse, die aus den aktuell erschließbaren Passagen entnommen werden können? Sollte eine ungeschwärzte Version der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Welche Konsequenzen sollte es gegebenenfalls für etwaige Akteure geben? Was haltet Ihr im Allgemeinen von einer öffentlichen Aufarbeitung der Zeit während der Pandemie?

Wir wünschen Euch einen guten Start in die Woche und freuen uns auf Eure Antworten!

Bitte beachtet auch bei emotional aufwühlenden Themen wie diesen unsere Netiquette.

Vielen Dank und viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/rki-protokolle-corona-klagen-100.html
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-2 (Unter diesem Link können u.a. die Protokolle heruntergeladen werden)

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Meinung des Tages: Welche Maßnahmen sollten zur Bekämpfung von Cybermobbing ergriffen werden?

Egal, ob auf Facebook, TikTok, WhatsApp oder Instagram: Die Fälle von virtuellem Mobbing nehmen kontinuierlich zu. Wie eine jüngste Umfrage enthüllt, waren im vergangenen Jahr ca. 16% der Heranwachsenden in Deutschland Opfer von Cybermobbing. Angesichts dieser erschreckenden Zahl stellt sich auch die Frage nach dem richtigen Umgang mit diesem Phänomen.

Wenn das eigene Zuhause kein sicherer Rückzugsort mehr ist...

Eine aktuelle Studie des Instituts Sinus, welche von der Krankenkasse Barmer in Auftrage gegeben worden ist, offenbart besorgniserregende Zahlen: Nahezu jeder sechste deutsche Jugendliche gab 2022 an, bereits einmal Opfer von Cybermobbing geworden zu sein. Im Jahr 2021 lag der Wert noch bei insgesamt 14%. Jeder oder jede zweite Heranwachsende hat der Studie zufolge im direkten Umfeld schon einmal miterlebt, dass eine ihm / ihr bekannte Person Opfer von virtuellem Mobbing geworden ist. Auch dieser Wert war im Jahr 2021 mit insgesamt 43% noch deutlich geringer.

Für die Sinus-Jugendstudie wurden insgesamt 2000 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren herangezogen und befragt. Lediglich 28% der Befragten gaben an, noch nie etwas von Cybermobbing mitbekommen zu haben. Das virtuelle Mobbing in Form von Beleidigungen, Gerüchten oder dem ungewollten Verbreiten von Bild- und Tonmaterial spielte sich in den allermeisten Fällen auf WhatsApp ab. Dahinter folgten TikTok sowie Instagram.

Für viele Betroffene bieten nicht einmal mehr die eigenen vier Wände Schutz: Aufgrund der Schnelllebigkeit und Größe des Internets sowie der immensen und oftmals undefinierbaren Zuschauer- und -hörerschaft, die allesamt entlarvende Fotos gesehen oder Gerüchte aufgeschnappt und verbreitet haben könnten, endet das Martyrium i.d.R. nicht, nachdem die Zimmertüre geschlossen worden ist.

Cyber-Mobbing hat oftmals drastische Auswirkungen

Opfer von Mobbing - egal ob virtuell oder in der reellen Welt - werden tendenziell eher zurückhaltende, introvertierte Menschen, deren Aussehen ggf. auch ein wenig von der Norm abweicht. Die Folgen für Betroffene sind in vielen Fällen gravierend: So entstehen oder verstärken sich evtl. bereits existente Selbstzweifel, man verliert die Freude am (gesellschaftlichen) Leben, isoliert sich zunehmend und entwickelt nicht selten Depressionen / suizidale Gedanken. Hinsichtlich dieser durchaus erschütternden Tendenz stellt sich die Frage danach, wie Eltern, Lehrkräfte, Politik und Justiz adäquat auf dieses Phänomen reagieren sollten, um die weitere Zunahme derartiger Fälle in Zukunft aufzuhalten.

Unsere Fragen an Euch: Welche Maßnahmen sollten Eurer Meinung nach von Eltern, Lehrern oder der Politik unternommen werden, um Cybermobbing zu stoppen? Wart Ihr selbst schon einmal Opfer von Cybermobbing oder kennt Ihr vielleicht Betroffene? Inwieweit sollten Online-Plattformen oder Messengerdienste bei der Bekämpfung von Mobbing mehr in die Verantwortung genommen werden? Und wie kann die Gesellschaft dazu beitragen, sichere Online-Umgebungen zu schaffen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/news/2024-01/19/rund-jeder-sechste-jugendliche-von-cybermobbing-betroffen

https://www.stern.de/amp/digital/umfrage--rund-jeder-sechste-jugendliche-von-cybermobbing-betroffen-34380274.html

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Meinung des Tages: Erneuter Streik der GDL - dieses mal für sechs Tage. Wie bewertet Ihr den erneuten Streik?

Inzwischen ist das Thema bekannt und auch wir haben bereits danach gefragt. Doch nun steht erneut ein Streik der GDL bevor - dieses mal ganze sechs Tage lang. Bahn-Verhandlungsführer Seiler zeigt für diese Eskalation kein Verständnis und fordert die Rückkehr zu den Verhandlungen.

Streik ab Dienstag (23.01.2024), bzw. Mittwoch (24.01.2024) bis Montag, 29.01.2024

Mitarbeitende der DB Cargo sollen bereits heute ab 18 Uhr ihre Arbeit niederlegen. Morgen, also am 24.01.2024 sollen dann alle sämtlichen weiteren Unternehmen der Deutschen Bahn sowie auch die City-Bahn Chemnitz diesem Vorgehen folgen. Enden soll der Streik dann am Montag, den 29.01.2024 um 18 Uhr - so der bisherige Stand.

Warum gestreikt wird

Die Verhandlungen von GDL und Bahn laufen schon lange. Weselsky, der Chef der Logführergesellschaft GDL, kritisiert Martin Seiler, Verhandlungsführer der Bahn, scharf. Sein Angebot, so Weselsky, sei reine Trickserei, sowohl an den eigenen Mitarbeitern als auch an den Bahnkunden. Der genaue Wortlaut seines emotionalen Auftrittes, bei dem Weselsky zu einem erneuten Streik aufrief, waren "Der hat sie doch nicht mehr alle".

Was gefordert und was angeboten wird

Grob zusammengefasst lassen sich die Fronten wie folgt erklären: Die GDL fordert eine Reduzierung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich, sodass der Job interessanter und lukrativer gemacht wird. Die Bahn sieht die Forderung als unerfüllbar an, da durch verkürzte Arbeitszeiten bei vollem Gehaltsausgleich weiteres Personal nötig wäre - was, so die Argumentation der Bahn, auf dem aktuellen Arbeitsmarkt nicht umsetzbar sei.

Die GDL forderte unter anderem eine Wochenarbeitszeit reduziert auf 35 statt 38 Stunden - bei vollem Gehalt. Die Bahn unterbreitete nun das Angebot eines Wahlmodells: Dabei könnten Beschäftigte ab 2026 wählen, ob die Wochenstunden auf 37h/Woche herabgesenkt werden sollen - bei vollem Gehaltsausgleich oder ob die Arbeitszeit weiterhin 38 Wochenstunden betragen soll. Dafür würden Angestellte dann 2,7 Prozent mehr Lohn erhalten.

Kritik an erneutem Streik

Dass Die Bahn den erneuten Streik der GDL stark kritisiert, dürfte absehbar gewesen sein. Doch auch Verkehrsminister Volker Wissing zeigt kein Verständnis für die Reaktion der GDL. Der Tarifkonflikt eskaliere zusehends und würde, so sein Wortlaut "destruktive Züge" annehmen.

Auch der Fahrgastverband Pro Bahn definiert den Streik als eine "Zumutung für Reisende".

Unsere Fragen an Euch: Was haltet Ihr von dem erneuten angekündigten Streik? Denkt Ihr, es kann irgendwann zu einer Einigung kommen? Schaden die sich wiederholenden Streiks gar dem ÖPNV und werden sich dadurch noch mehr Leute entscheiden, generell eher mit dem PKW zu fahren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/bahn-gdl-streik-126.html
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/bahn-gdl-streik-124.html
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-gdl-100.html

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Meinung des Tages: Sollte die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt werden?

Erst kürzlich äußerte Verteidigungsminister Pistorius das kühne Vorhaben, Deutschland müsse wieder "kriegstüchtig" gemacht werden. Nun steht zudem erneut eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht im Raum. Von Seiten der FDP allerdings gibt es Gegenwind...

Mentalitätswandel durch den russischen Angriffskrieg

Spätestens seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2021 wächst auf Seiten vieler europäischer Staaten die Sorge vor weiteren Expansionsbestrebungen Russlands sowie einer gesamteuropäischen Ausweitung des Krieges. Auch Deutschland, das in seinem derzeitigen Zustand nur bedingt wehrfähig ist, möchte durch die von Kanzler Scholz proklamierte "Zeitenwende" zurück zu militärischer Souveränität und Stärke finden.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) erklärte in einem Interview mit der "Zeit" kürzlich, dass die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ein Fehler gewesen sei. Obgleich in struktureller und verfassungsrechtlicher Hinsicht einige Bedenken vorhanden seien, wird eine Diskussion über ein etwaiges "Ob / Wann" in der Gesellschaft durchaus an Fahrt aufnehmen. Mit Blick auf die sicherheitspolitische Lage in Europa müssten die Deutschen - auch hinsichtlich möglicher Mehrausgaben für die Verteidigung - laut Pistorius zu einem Mentalitätswechsel bereit sein.

Strack-Zimmermann kontert Pistorius

Die genannte Wehrpflicht wurde im Sommer 2011 von der damals regierenden schwarz-gelben Bundesregierung ausgesetzt. Seitdem hat die Bundeswehr den Status einer Freiwilligenarmee. Eine allgemeine Wehrpflicht ist momentan nur in Ausnahmefällen wie im Krisen- oder Verteidigungsfall möglich. FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann indes hält recht wenig von der Idee einer Rückkehr der allgemeinen Wehrpflicht. Diese begründet ihre Ablehnung u.a. durch die mangelnde Personaldecke, unzureichende Ressourcen sowie fehlende Kasernen.

Weiterhin seien junge Wehrdienstleistende aufgrund der hohen Spezialisierung / Anforderungen an das moderne Militär nur bedingt eine Hilfe und vielfach in der Wirtschaft deutlich besser aufgehoben. Darüber hinaus sei es in Zeiten von Geschlechtergerechtigkeit geboten, eine Wehrpflicht sowohl für Frauen als auch Männer einzuführen.

Unsere Fragen an Euch: Sollte die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt werden? Was spricht dafür, was dagegen? Müsste sich die deutsche Gesellschaft militärischen Angelegenheiten und Ausgaben gegenüber wieder mehr öffnen? Sollte eine allgemeine Wehrpflicht sowohl Frauen als auch Männer umfassen?

Quellen:

ghttps://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-marie-agnes-strack-zimmermann-lehnt-neue-wehrpflicht-debatte-ab-a-454649ae-648f-402b-bc63-e953c0e9d59a

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/pistorius-wehrpflicht-bundeswehr-rueckkehr-100.html

Ich bin gegen eine Wiedereinführung, weil... 56%
Die allg. Wehrpflicht sollte wieder eingeführt werden, da... 36%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 8%
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