Weshalb werden Länder, die nicht an einer engen Zusammenarbeit interessiert sind nicht härter sanktioniert?

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Hallo emesvau,

Danke für Deine Frage. Die Europäische Union ist ein freiwilliger Zusammenschluss von souveränen Staaten. Deshalb können die Mitgliedstaaten nicht zu einer engeren Zusammenarbeit gezwungen werden, es gibt ja schließlich keinen "Diktator" in Brüssel, der über alle anderen bestimmt.

Wir als EU-Kommission, sozusagen der Motor Europas, sehen es wie Du: Wenn es Europa gutgehen soll, müssen die EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Sie müssen zusammenarbeiten, wenn sie unsere europäische Lebensart bewahren, unseren Planeten schützen und unseren globalen Einfluss stärken wollen. Nur wenn es die Stärke in der Einigkeit sucht, wird Europa in der Lage sein, das Weltgeschehen zu beeinflussen.

Bei der Flüchtlingskrise haben wir mehr erreicht, als manchmal wahrgenommen wird, z.B. beim Außengrenzschutz oder der Unterstützung von Herkunfts- und Aufnahmeländern von Flüchtlingen.

Wo es allerdings immer noch keine Einigkeit gibt, ist bei der solidarischen Verteilung von Flüchtlingen.

Besonders in Migrationsfragen wird ein Kompromisswille aller Mitgliedstaaten dringend gebraucht. Die EU kann nicht bei der Ankunft jedes neuen Schiffes weiter über Ad-hoc-Lösungen für die Menschen an Bord streiten. Es braucht eine solidarische Reform des Dublin-Systems, um die Verantwortung eines jeden Landes für sein eigenes Hoheitsgebiet und die nötige Solidarität untereinander in das richtige Verhältnis zu bringen. Diese Solidarität müssen die Mitgliedstaaten beweisen, wenn sie den Schengen-Raum ohne Binnengrenzen erhalten wollen. 

Aber Solidarität kann nicht erzwungen werden. Hier können wir nur immer wieder appellieren und auf Kompromisse hinarbeiten.

Wo wir als Kommission sehr wohl tätig werden können - und es auch tun -  ist, wenn Mitgliedstaaten gemeinsam beschlossene Gesetze nicht umsetzen: so haben wir zu, Beispiel gegen Polen, der Tschechischen Republik sowie Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil sie die Beschlüsse zur Not-Umverteilung von Flüchtlingen nicht umgesetzt haben. Der Fall liegt nun beim Europäischen Gerichtshof. Wenn die Kommission Recht bekommt, drohen den Ländern Stafzahlungen.

Wenn Du mehr dazu wissen willst, wo wir im Bereich der Migrationspolitik stehen, kannst Du hier nachlesen: https://ec.europa.eu/germany/content/mythos-migration_de und https://ec.europa.eu/germany/content/mythos-asyl_de

Viele Grüße, das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland