Kündigungsgrund vom Vermieter wegen unaufgeräumter Wohnung?

10 Antworten

Unordnung ist kein Kündigungsgrund. Wenn allerdings Schäden am Gebäude durch deine Unordnung zu erwarten sind oder  Schädlingsbefall, dann darf er dich abmahnen. Das ist natürlich nicht bei rumliegenden Kleidungsstücken der Fall, aber bei rumstehenden Essensresten.  Räum doch einfach auf, bevor der Vermieter kommt. So bist du einfach auf der sicheren Seite und vermeidest, dass dich dein Vermieter "im Auge hat"

Das ist kein Kündigungsgrund.

Als Mieter könnte man mal aufräumen, zumal dann, wenn sich berechtigter Besuch ordnungsgemäß vorher ankündigt.

Was hindert dich aufzuräumen, wenn der Vermieter Besuch angekündigt hat?

kein Kündigungsgrund