wenn auf dem Zebrastreifen ein Unfall geschieht, weil die Fußgängerampel auf rot umschlägt, wer hat dann Schuld?
die Fußgängerampeln auf Zebrastreifen besonders für alte und behinderte Verkehrsteilnehmer sind iaR zu kurz und in zu kurzen Intervallen geschaltet, während die für Autos mindestens gefühlt dreimal solange auf grün geschaltet sind .. was ist, wenn bei der Hälfte des zurückgelegten Weges bei der "Grünphase" für den Zebrastreifen dann die Ampel auf rot umschlägt, und ein Autofahrer dann beim Linksabbiegeverkehr den aus seiner Sicht zu langsamen Passant touchiert?
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